Montag, 1. März 2010

Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder


Hiermit laden wir zur ordentlichen Mitgliederversammlung des SV UNSU Karate Bad König e. V. am Mittwoch, den 14.04.2010 um 20.00 Uhr im Dojo, Bahnhofstrasse 40, 64739 Höchst im Odenwald mit nachfolgender Tagesordnung ein:

1.Genehmigung der Tagesordnung
2.Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2009
3.Satzungsänderungen
4.Bericht der Kassenprüfer
5.Beschluss über die Entlastung des Vorstandes
6.Wahl des Vorstandes
7.Wahl des Kassenprüfers
8.Verschiedenes
Unter Hinweis auf §13 Abs.4 der Satzung bitten wir, Ergänzungs- oder Änderungsanträge zur Tagesordnung sowie Sachanträge zu den Vorlagen und Vorschlägen des Vorstandes spätestens bis Montag, den 20.03.2010 schriftlich einzureichen. Die Anträge gelten nur als rechtzeitig im Sinne des §13 Abs. 4 der Satzung, wenn sie zu dem vorgenannten Zeitpunkt beim Vorstand eingegangen sind. Die erforderliche Schriftform ist mit einer lediglich elektronischen Übermittlung nicht gewahrt.
Erläuterungen zur Tagesordnung:
Zu TO-Pkt. 2:
Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung folgenden Beschluss vor:
Der vorgelegte Bericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009 wird genehmigt.
Zu TO-Pkt. 3:
Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung folgende Änderungen vor:
1-Namensänderung von SV UNSU Karate Bad König e.V. in SV UNSU Karate e.V.
2- Änderung des Vereinssitzes
3-Änderung der Amtszeit der Vorstandsmitglieder von bisher 2 Jahre auf 4 Jahre
4-die ordentliche MV muss nicht im letzten Quartal des Geschäftsjahres stattfinden, sondern einmal im Jahr
5- der Vorstand behält sich vor den Verein auch weiteren Karateverbänden anzuschließen
Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung folgenden Beschluss vor:
Die genannten Änderungen werden genehmigt.
Zu TO-Pkt. 4:
Auf Antrag werden die Kassenprüfer ihren Bericht in der Mitgliederversammlung mündlich erläutern.
Zu TO-Pkt. 5:
Die Amtszeit des dreiköpfigen Vorstands, der nach Satzung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt worden ist, endet mit dem Schluss der ordentlichen Mitgliederversammlung am 14.04.2010. Dementsprechend ist eine Neuwahl mit einer Amtsdauer von 4 Jahren (Änderung § 15 Abs. 2) erforderlich.
Über eine zahlreiche Teilnahme an der Mitgliederversammlung würden wir uns sehr freuen.
Mit sportlichen Grüßen
Vorstand des SV UNSU Karate Bad König e.V.